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   OLG Frankfurt, 23.03.2015 - 25 W 17/15   

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OLG Frankfurt, 23.03.2015 - 25 W 17/15 (https://dejure.org/2015,50959)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.03.2015 - 25 W 17/15 (https://dejure.org/2015,50959)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. März 2015 - 25 W 17/15 (https://dejure.org/2015,50959)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Reisekosten und Abwesenheitsgeld als Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reisekosten und Abwesenheitsgeld als Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Umfang der Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03

    "Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2015 - 25 W 17/15
    Schutzwürdige Belange der gegnerischen Partei, außerhalb des Anwendungsbereiches des § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nicht mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden, wird durch eine Begrenzung der Kostenerstattung auf fiktive Reisekosten Rechnung getragen (so im Grunde bereits BGH, Beschluss vom 18.12.2003 - I ZB 21/03 -Tz. 6; BGH, NJW-RR 2012, 381 [BGH 21.12.2011 - I ZB 47/09] - Tz. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2014 - VII Verg 4/13 - Tz. 8; OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.04.2014 - 5 W 262/14 - Tz. 14, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09

    Rechtsanwalt an einem dritten Ort

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2015 - 25 W 17/15
    Schutzwürdige Belange der gegnerischen Partei, außerhalb des Anwendungsbereiches des § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nicht mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden, wird durch eine Begrenzung der Kostenerstattung auf fiktive Reisekosten Rechnung getragen (so im Grunde bereits BGH, Beschluss vom 18.12.2003 - I ZB 21/03 -Tz. 6; BGH, NJW-RR 2012, 381 [BGH 21.12.2011 - I ZB 47/09] - Tz. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2014 - VII Verg 4/13 - Tz. 8; OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.04.2014 - 5 W 262/14 - Tz. 14, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 18.12.2014 - 6 O 455/11

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2015 - 25 W 17/15
    Daher ist das Kriterium der Notwendigkeit i.S.v. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO für auswärtige Rechtsanwälte so zu verstehen, dass zumindest die Fahrtkosten bis zur Gerichtsbezirksgrenze als erforderlich anzusehen und ohne Notwendigkeitsprüfung zuzuerkennen sind (vgl. LG Düsseldorf, NJW 2015, 498 [LG Düsseldorf 18.12.2014 - 6 O 455/11] ).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - Verg 4/13

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2015 - 25 W 17/15
    Schutzwürdige Belange der gegnerischen Partei, außerhalb des Anwendungsbereiches des § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nicht mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden, wird durch eine Begrenzung der Kostenerstattung auf fiktive Reisekosten Rechnung getragen (so im Grunde bereits BGH, Beschluss vom 18.12.2003 - I ZB 21/03 -Tz. 6; BGH, NJW-RR 2012, 381 [BGH 21.12.2011 - I ZB 47/09] - Tz. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2014 - VII Verg 4/13 - Tz. 8; OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.04.2014 - 5 W 262/14 - Tz. 14, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 03.04.2014 - 5 W 262/14

    Reisekostenerstattung des am Drittort ansässigen Rechtsanwalts: Spezialkenntnisse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2015 - 25 W 17/15
    Schutzwürdige Belange der gegnerischen Partei, außerhalb des Anwendungsbereiches des § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nicht mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden, wird durch eine Begrenzung der Kostenerstattung auf fiktive Reisekosten Rechnung getragen (so im Grunde bereits BGH, Beschluss vom 18.12.2003 - I ZB 21/03 -Tz. 6; BGH, NJW-RR 2012, 381 [BGH 21.12.2011 - I ZB 47/09] - Tz. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2014 - VII Verg 4/13 - Tz. 8; OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.04.2014 - 5 W 262/14 - Tz. 14, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 09.05.2018 - I ZB 62/17

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht im Bezirk des

    c) Nach der Gegenansicht ist das Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit im Sinne des § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO einschränkend auszulegen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. März 2015 - 25 W 17/15, juris; OLG Schleswig, NJW 2015, 3311; OLG Köln, MDR 2016, 184; LG Düsseldorf, NJW 2015, 498; BeckOK.ZPO/Jaspersen, Stand: 1. Dezember 2017, § 91 Rn. 168; Schneider in Prütting/Gehrlein, ZPO, 9. Aufl., § 91 Rn. 5; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 91 Rn. 13 "Reisekosten"; Schneider, NJW 2015, 3313 und NJW 2017, 307, 308 f.; Schons, NJW 2015, 499).
  • BGH, 04.12.2018 - VIII ZB 37/18

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten eines außerhalb des

    aa) Umstritten ist, ob insoweit, wovon das Beschwerdegericht ausgeht, lediglich die fiktiven Reisekosten vom Wohnort beziehungsweise vom Sitz der Partei zum Prozessgericht erstattungsfähig sind (vgl. etwa auch bereits OLG Celle, NJW 2015, 2670, 2671; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16. November 2015 - 6 W 100/15, juris Rn. 2; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 15. Aufl., § 91 Rn. 18; Fölsch, NZM 2016, 500, 515 f.) oder die obsiegende Partei die Erstattung derjenigen Reisekosten verlangen kann, die angefallen wären, wenn sie einen am entferntesten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt beauftragt hätte (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. März 2015 - 25 W 17/15, juris Rn. 2; OLG Schleswig, NJW 2015, 3311 Rn. 10; OLG Köln, DAR 2016, 297, 298; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 91 Rn. 13 "Reisekosten des Anwalts").
  • OLG Frankfurt, 19.06.2017 - 6 W 33/17

    Höhe der erstattungsfähigen Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalt

    Dem Landgericht wurde unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 23.03.2015 (Az. 25 W 17/15) aufgegeben zu prüfen, inwieweit fiktive Reisekosten bis zur Gerichtsbezirksgrenze erstattungsfähig sind.

    Teilweise wird vertreten, die Regelung in § 91 Abs. 2 Satz1 ZPO lege den Schluss nahe, die Kosten seien bis zur Höhe der - fiktiven - Kosten der Reise eines Bevollmächtigten mit Niederlassung am weitest entfernten Ort im Gerichtsbezirk erstattungsfähig, weil sich sonst bei gleicher oder gar geringerer Entfernung eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung ergäbe (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.3.2015 - 25 W 17/15; Schlesw. Holst. OLG, Beschl. v. 24.7.2015 - 9 W 26/15; LG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2014 - 6 O 455/11, alle zit. nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 25.04.2017 - 20 WF 58/17

    Kostenfestsetzung in Familiensachen: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des

    Die Frage ist allerdings in Literatur und Rechtsprechung umstritten (wie hier OLG Celle NJW 2015, 2670; OLG Frankfurt JurBüro 2016, 203; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 14. Aufl., § 91 Rn. 18; a. A. OLG Köln MDR 2016, 184; OLG Schleswig NJW 2015, 3311; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.03.2015 - 25 W 17/15, juris; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rn. 13 "Reisekosten des Anwalts"; BeckOK ZPO/Jaspersen/Wache, § 91 Rn. 168).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2018 - 6 W 33/17

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des Außenanwalts

    Dem Landgericht wurde unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 23.03.2015 (Az. 25 W 17/15) aufgegeben zu prüfen, inwieweit fiktive Reisekosten bis zur Gerichtsbezirksgrenze erstattungsfähig sind.
  • OLG Frankfurt, 16.11.2015 - 6 W 100/15

    Kostenerstattung: Reisekosten des Anwalts "am dritten Ort"

    Soweit einzelne Gerichte (vgl. Landgericht Düsseldorf NJW 2015, 2670 [OLG Celle 22.06.2015 - 2 W 150/15] ; OLG Frankfurt a. M., 25. Zivilsenat, Beschl. v. 23.3.2015 - 25 W 17/15; vorgelegt mit der Beschwerdeschrift, Bl. 66 ff. d.A.) demgegenüber die Auffassung vertreten, in einem solchen Fall seien die Reisekosten zumindest in Höhe der (fiktiven) Kosten für eine Anreise vom am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig, vermag dies aus den vom Oberlandesgericht Celle in der Entscheidung NJW 2015, 386 im Einzelnen dargelegten Gründen nicht zu überzeugen.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2017 - 6 W 91/16

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des für einen Wettbewerbsverband tätigen

    Das Kriterium der Notwendigkeit im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist für auswärtige Rechtsanwälte so auszulegen, dass zumindest die Fahrtkosten bis zur Gerichtsbezirksgrenze als erforderlich anzusehen sind, da sich der Mandant auch eines bezirksansässigen Anwalts im äußersten Bereich hätte bedienen können (OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.03.2015 - 25 W 17/15, juris; LG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2014 - 6 O 455/11, juris).
  • AG Frankfurt/Main, 22.08.2017 - 30 C 2295/16
    Deshalb schließt sich das Gericht der Rechtsprechung einer steigenden Zahl von Gerichten an, wonach die Kosten für die Einschaltung eines auswärtigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der weitesten Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig sind, in dem der Prozess stattfindet bzw. stattfand (wie hier: Kostensenat des Oberlandesgerichts Köln, Beschluss vom 25.11.2015, Az.: 17 W 247/15, MDR 16, 184; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.3.2015, Az.: 25 W 17/15 (im Volltext bei den Akten als Bl. 160); Landgericht Heilbronn, Beschluss vom 21.10.16 zu Aktenzeichen: 8 Qs 31/16, Beck'sche Rechtssammlung 2016, 110176; Landgericht Düsseldorf, NJW 2015, 498 [LG Düsseldorf 18.12.2014 - 6 O 455/11] ; Amtsgericht Kiel, NJW-RR 2013, 892 [AG Bremen 11.01.2013 - 25 C 200/12] ; Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.1.2017, Az.: 30 C 594/16-47, im Volltext bei den Akten als Bl. 122 und die Folgende; Amtsgericht Marbach, Rechtspfleger 2014, 289, Beck Online-Kommentar, ZPO, Jaspersen/ Wache, 18. Edition, Stand 1.9.2015, § 91 Randnummer 168; Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO, 7. Auflage, § 91, Randnummer 5; Schons, NJW 2015, 500; Zöller/Herget, ZPO, 31. Auflage, § 91, Randnummer 13 "Reisekosten b) des Anwalts"; andere Ansicht: OLG Celle, NJW 2015, 2670 und OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.11.2015 zu Az.: 6 W 100/15, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 14.03.2018 - 6 W 89/17

    Reisekosten des auswärtigen Anwalts: Erstattungsanspruch eines Verbandes zur

    Nachdem sich in der Rechtsprechung auch abweichende Meinungen zur Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des Rechtsanwalts von der bzw. bis zu der Gerichtsbezirksgrenze des Prozessgerichts finden (vgl. u.a. OLG Köln a.a.O.; OLG Frankfurt a.M., Beschlüsse vom 08.02.2017, Az.: 6 W 91/16, und vom 23.03.2015, Az.: 25 W 17/15; OLG Schleswig, Beschluss vom 24.07.2015, Az.: 9 W 26/15; LG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2014, Az.: 6 O 455/11 - jeweils zitiert nach Juris -), lässt der Senat in Anwendung von § 574 Abs. 2 ZPO wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Rechtsbeschwerde zu.
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